Reinheitsgebot 2017: Wasser, Hopfen, Hefe, Malz – Plastik

Bier: Gebraut nach dem deutschen Reinheitsgebot?

Das Reinheitsgebot von Bier ist dir sicher bekannt? Gut. Und was kommt bzw. darf alles rein? Richtig: Wasser, Hopfen, Malz, Hefe. Das war’s. Denkste. Nach dem Reinheitsgebot 2017 darf nämlich auch Plastik rein. Plastik?

Du glaubst sicher gerade, ein bissel blöd zu sein? Nicht lesen zu können? Aber du hast richtig gelesen. Das deutsche Reinheitsgebot 2017 ist mittlerweile ganz schön aufgeweicht. Kein Witz. Denn Vater Staat lässt längst etliche Ausnahmeregelungen gelten, was alles in Bier so rein darf. Wasser, Hopfen, Malz und Hefe sind daher längst nicht mehr die einzigen Bestandteile von Pilz, Weizen, Kölsch und Co. Ob du’s glaubst oder nicht. Besser daher, dass du eben nicht mehr dem Etikett glaubst.

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Denn das Motto:

„Gebraut nach dem deutschen Reinheitsgebot“

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ist längst Schwindel. Traurig, aber leider wahr. Diverse „Hilfsmittel“ dürfen nämlich durchaus enthalten sein. Der große Hammer kommt aber noch. Denn die meisten großen Brauereien panschen sogar Plastik in ihren Bölkstoff. Ganz legal. Konkret geht es um PVPP, was für Polyvinylpolypyrrolidon steht. Ein Kunststoff in Pulverform bzw. als Granulat. Weiß bis hellgelb. Damit will die Branche gleich mehrere Dinger erreichen. Zum einen, dass das Bier schön lange hält und nicht gleich zwei Wochen später schal ist. Im Mittelalter durchaus ein Problem. Heute natürlich nicht mehr. PVPP rein und gut ist. Die Haltbarkeit steigt um Monate. Bumm. Nur dank einem Kunststoffpulver.

Reinheitsgebot 2017 erlaubt Kunststoff PVPP

Via PVPP bleibt der Gerstensaft außerdem schön klar. Im Fazit ist das Bier daher bis zu anderthalb Jahre verkäuflich. Ohne das Granulat würde das Bier dagegen schon nach drei Monaten trübe sein. Unverkäuflich. Drittens dient das Zeugt dazu, dass das Bier überall gleich schmeckt. Davon ab bindet PVPP unerwünschte Gerbstoffe und Polyphenole. Das sind aromatische Verbindungen. Daher kommt das von der Chemie erzeugte Granulat auch in Wein oder Säften zum Einsatz.

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Doch warum weißt du das nicht? Weil es gar nicht auf dem Etikett steht. Bzw. nicht in den Angaben zu den verwendeten Stoffen. Was jetzt nach dem Oberwitz klingt, ist ein ganz legaler Trick der deutschen Industrie. Sowie ein Ergebnis der laschen Gesetze in Deutschland. Denn PVPP gilt wie einige andere Sachen als „technischer Hilfsstoff“. Als „Nichtzutat“. Du verstehst nur Bahnhof? Ging mir auch so.

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Lass’ es mich dir erklären. Da das Zeug per Filter und was weiß ich wieder entfernt wird, ist PVPP keine Zutat von Bier und Co. Sondern eben eine „Nichtzutat“. Daher besteht auch keine Kennzeichnungspflicht. Die Brauereien müssen den Mist also nicht auf dem Etikett nennen. Für die Brauerei gut, denn wer würde schon ein Bier mit Kunststoff kaufen? Und gar saufen? Ich jedenfalls nicht. Für dich und mich als Verbraucher ist das genau deswegen schlecht. Weil wir nicht erfahren, was in dem Bier wirklich drin ist. Oder drin wahr.

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Doch warum mecker’ ich, wenn das Zeugs wieder aus dem Hopfentee entfernt wird? Weil es durchaus kritisch ist, ob nicht doch irgendwelche Reste im Bier bleiben. Tatsächlich gibt es wohl einige wenige „technisch unvermeidbare Rückstände“. Doch selbst die müssen nicht genannt sein. Weil PVPP eben eine Nichtzutat ist. Der Deutsche Brauer-Bund beruhigt daher. Es gäbe keine Rückstände. Ja klar, ich sag’ nur Dieselgate. Da will auch keiner was zugeben. Keiner etwas gewusst haben.

Das Reinheitsgebot ist längst abgeschafft

Zumal es da wie gesagt etliche Kritiker gibt. Polyvinylpolypyrrolidon soll jedenfalls unbedenklich sein. Also angeblich. Doch warum raten dann Verbraucherschützer vom häufigen Verzehr ab? Die Frage scheint mehr als berechtigt. Zumal das Zeug auch in Medikamenten, Augentropfen, Klebstoff, Haarspray, Zahnpasta und und und eingesetzt wird. Meist als Verdickungsmittel. Wo wir übrigens (bzw. ich) die ganze Zeit vom Reinheitsgebot reden: Das gibt es gar nicht mehr. Das Reinheitsgebot von 1516 (!) wurde bereits 1993 vom Vorläufigen Biergesetz, kurz VorlBierG, abgelöst. Oder vielmehr beerdigt. Wenn ich nicht irre, gilt das VorlBierG bis heute. Hast du aktuellere Infos, dann her damit. Ein Kommentar ist immer willkommen.

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Jedenfalls mauscheln die Brauereien nicht nur mit dem chemisch hergestellten „Bierklärmittel“ PVPP. Auch beim Hopfen wird getrickst. So kommt Hopfen oft in Form von Pellets in den Kessel. Hopfenpellets sind geschredderte und dann gepresste Hopfendolden. Eine andere Idee ist flüssiger Hopfenextrakt. Ein Rest bei der Produktion jener Pellets. Rein vom Geschmack gibt es da keinen Unterschied. Und zugegeben, Pellets und Extrakt sind quasi Natur. Aber unter natürlichen Zutaten verstehe ich doch etwas anderes.

Farbebier ist ein weiterer Trick der Brauereien. Damit ist Röstmalzbier gemeint, dass dem „normalen“ Bier beigemischt wird. Damit das schön dunkel ausschaut. Quasi nach guter alter Tradition. Farbebier ist jedenfalls ein Bier-Konzentrat, das wie Bier aus Wasser, Hopfen, Malz und Hefe besteht. Daher muss Farbebier ebenfalls nicht als Zutat ausgewiesen sein. Aha.

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Fazit: Das angeblich so ultrareine Naturprodukt Bier ist alles andere als rein. Oder natürlich. Kunststoff oder Chemie hat in meinen Augen nichts in Lebensmitteln zu suchen. Ob das Zeug letzten Endes nun wieder herausgefiltert wird oder nicht. Vor allem will ich wissen, dass so etwas drin ist (oder eben war). Was sagst du?

Quelle: ndr.de & falschrum.de

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